Sicherheitsrelevante Forschung
Die Fragen nach dem Missbrauch und der Entartung von Ergebnissen sicherheitsrelevanter Forschung mit doppeltem Verwendungszweck (sog. dual use research of concern) beherrschen besonders die Bereiche der Genforschung, der Materialwissenschaften, den IT-Bereich, die Ingenieurswissenschaften sowie – in rechtlicher Hinsicht – des Chemie- und Biowaffenübereinkommens. Dieses Phänomens ist in den vergangenen Jahren zwar verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers gerückt; weitestgehend ungeklärt und daher Gegenstand dieses Forschungsschwerpunkts bleibt aber, ob und inwieweit der Wissenschaftler für die missbräuchliche Verwendung seiner Forschungsergebnisse durch Dritte (auch sanktionsrechtlich) einzustehen hat und welchen rechtlichen und ethischen Grenzen er bei derartiger Forschung unterliegt. Konfliktpotential birgt eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit für den Missbrauch von Forschungsergebnissen mit doppeltem Verwendungszweck nicht zuletzt im Hinblick auf das ultima-ratio-Prinzip sowie das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Das Bedürfnis nach uneingeschränkter Kommunikation und Publikation von Forschungsergebnissen muss hier mit einem etwaig erforderlichen Schutz der Gesellschaft vor möglichen Gefahren in Einklang gebracht werden, ohne Forschungsprojekte durch überhöhte Sicherheitsmaßnahmen zu behindern.
Publikationen
- Sanktionsbewehrte Grenzen sicherheitsrelevanter Forschung, in: JZ 2019, 1074-1084.