Aussenwirtschaftsstrafrecht
Der Bereich der Außenwirtschaft ist von erheblichem ökonomischen Gewicht: So betrug etwa der Wert der im Jahre 2014 endgültig ausgeführten Rüstungsgüter mit Genehmigung (d.h. nicht die tatsächlichen Exporte) fast 4 Milliarden Euro. Das deutsche Außenwirtschaftsstrafrecht befindet sich dabei schon immer in einem Spannungsfeld zwischen Außenwirtschaftsfreiheit bzw. freiem Wettbewerb, völkerrechtlichen Verpflichtungen und nationalstaatlichen Sicherungsbedürfnissen. Den wohl elementarsten Beweggrund für die Überwachung bildet das Anliegen, die mit dem Grenzübertritt bestimmter Waren oder Dienstleistungen verbundenen Risiken und Gefahren für gewichtige und schützenswerte Interessen so weit wie möglich abzuwenden oder jedenfalls einzuschränken. Hierzu bringt der Gesetzgeber an vielen Stellen sein durchschlagendstes Instrument zum Einsatz: das Strafrecht. Forschungsschwerpunkte sind – neben grundlagenorientierter Forschung nach dem Schutz der auswärtigen Sicherheit Deutschlands durch das Strafrecht – daher die Analyse und Kontextualisierung dieser zahlreichen und gerade in jünger Zeit erheblich verschärften sowie novellierten Zentraltatbestände in AWG, KrWaffG sowie CWÜAG. Besonders Augenmerk liegt auch auf außenwirtschaftlicher Compliance (sog. Trade Compliance/JCP), der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausfuhrverantwortlicher Personen. Zudem werden, entsprechend der internationalen Dimension der Materie, internationale Gemengelagen und Krisen von der Forschung erfasst. So beschäftigt sich der Lehrstuhl etwa mit Verfügungsverboten bei eingefrorenen Geldern.