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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Strafrecht III - Prof. Dr. N. Nestler

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Cyber

Strafrechtlicher Schutz vor Cyber Surveillance Technology

Güter für digitale Überwachung stehen in Verruf, in bestimmten Teilen der Welt menschenrechtswidrige Überwachungsmaßnahmen zu befördern. Unter anderem als eine Reaktion auf den Amnesty International Report zu „failing EU laws for digital surveillance export“ hat die Europäische Union eine neue Dual-Use-Verordnung erlassen, die Regelungen zum Export von Cyber Surveillance Technology enthält. Die Änderung soll in erster Linie der Verhinderung des zu Menschenrechtsverletzungen führenden Missbrauchs digitaler Angriffs- und Überwachungssysteme (sog. Cyber-Überwachungstechnologie) dienen. Den zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden musste ein Handlungsinstrument an die Hand gegeben werden, wenn Technologien im Zusammenhang mit „interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet werden“. Damit rückt der Menschenrechtsschutz offiziell an eine zentrale Stelle innerhalb des Dual-Use-Regimes. Zwar existiert ein unionsrechtliches Gebot zur Sanktionierung von Verstößen gegen diese Regelungen. Die innerstaatliche Umsetzung ist jedoch noch nicht erfolgt. Abseits dessen bleibt auch offen, welcher Menschenrechtsbegriff dem Außenwirtschaftsrecht zugrunde liegt. Welche konkreten individuellen Rechte haben die Regelungen im Blick? Was sind "Güter für digitale Überwachung"? Welche Sanktionen drohen im Fall von Verstößen? Und welche Anforderungen stellen die Regelungen an involvierte Unternehmen, Behörden und Abnehmer? Mit diesen Fragen setzt sich der Lehrstuhl im Rahmen des Forschungsschwerpunkts zu Cyber Surveillance Technology auseinander.


Verantwortlich für die Redaktion: Gregor Vechtel

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