Europäisches und internationales Strafrecht
Das deutsche Strafrecht kann es sich nicht leisten, Einflüsse übernationaler Normen und Regelwerke zu ignorieren. Der Blick in das eigene Strafgesetzbuch oder – insbesondere – in nebenstrafrechtliche Vorschriften, muss daher stets verbunden sein mit einem Blick in die Ferne: ohne internationale Bezüge gedacht bleibt das deutsche Strafrecht, vor allem in wirtschaftsstrafrechtlichen Kontexten, unvollständig. Urteile des EGMR etwa zur Sicherungsverwahrung oder zur unzulässigen Tatprovokation lassen die weitreichende Bedeutung der EMRK augenscheinlich werden; Europäische Grundrechte-Charta, GATT, SDÜ oder Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bilden weitere Eckpfeiler übernationaler Einflüsse auf das deutsche Strafrecht. Auf letztgenannten liegt derzeit sogar ein besonderer Fokus in der politischen Diskussion, ebenso wie in unserer Forschung. Internationale und Europäische Vorgaben stellen das deutsche Strafrecht vor Herausforderungen, denen sich der Lehrstuhl annimmt.