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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Strafrecht III - Prof. Dr. N. Nestler

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Autonom

Beweisgewinnung durch smarte Systeme (insb. in Kraftfahrzeugen)

Mit der politischen Forderung nach mehr Elektromobilität rückt das durch autonome Systeme unterstützte Fahren immer mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die damit korrespondierenden rechtlichen Fragen danach, wer, wann und inwieweit materiell-rechtlich Verantwortung trägt, werden in der Praxis ebenso wie in der Literatur bereits ausführlich diskutiert. Bisher weitgehend unbearbeitet geblieben ist jedoch, welche Möglichkeiten und Grenzen für das Strafverfahrensrecht im Hinblick auf Beweiserhebung und -verwertung im Zusammenhang mit computerunterstütztem Fahren existieren. Der Forschungsschwerpunkt widmet sich daher einer Analyse der Beweisgewinnung, -erhebung und -verwertung de lege lata und de lege ferenda sowie einer ausführlichen Diskussion der rechtsstaatlich gesetzten Grenzen. Dabei wird auch erörtert, inwieweit eine K.I.-unterstützte automatisierte Weiterleitung von beweiserheblichem Material an Strafverfolgungsbehörden in einem Rechtsstaat Platz haben kann.

Das Projekt wird in Kooperation mit der Forschungsstelle für angewandtes Strafrecht (FAS) durchgeführt. Es wird großzügig gefördert durch die Fritz Thyssen Stiftung.





Verantwortlich für die Redaktion: Gregor Vechtel

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